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Was ist ein AEO?

Ein in der EU ansässiges Unternehmen kann einen Antrag auf Bewilligung des AEO-Status, also den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator), bei den Zollbehörden stellen. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte erhalten Vorteile in Form von Vereinfachungen im Zusammenhang mit den Zollvorschriften bzw. Erleichterungen bei den sicherheitsrelevanten Zollkontrollen. Vor Erteilung einer Bewilligung für den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten müssen die Zollbehörden prüfen, ob der Wirtschaftsbeteiligte die für den jeweiligen AEO-Status erforderlichen Kriterien erfüllt. https://shorturl.at/bchx2


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